Arbeitsdienst
In § 4 Abs. 2 der Coronaschutzverordnung NRW sind unter Nr. 3 und 4 Aussagen getroffen zu Sport und Freizeit. Hier gilt die 2G-Regelung. Die Ausführungen der Verordnung sind auf […]
In § 4 Abs. 2 der Coronaschutzverordnung NRW sind unter Nr. 3 und 4 Aussagen getroffen zu Sport und Freizeit. Hier gilt die 2G-Regelung. Die Ausführungen der Verordnung sind auf […]